Wer sich mit dem Schießsport beschäftig wird früher oder später auch den Wunsch haben, sich eine eigene Waffe anzuschaffen. Der Erwerb erlaubnispflichtiger Schusswaffen erfordert indes einen erheblichen zeitlichen- als auch rechtlich-formellen Aufwand. Um den Einstig in dieses Prozedere zu erleichtern sind nachfolgend die Vorgehensweise aufgeschlüsselt.
auf Grund der häufigen Nachfragen zum Thema "Schußwaffe beantragen" und zu den Formularen beim Landratsamt habe ich einen kleinen Leitfaden zusammengestellt.
Wir helfen selbstverständlich jedem Kameraden bei dem Papierkrieg.
Was ist eine WBK?
Die Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz, nicht zum Führen einer Waffe!
Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Transport der nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten Waffen zum jeweiligen Ereignis, also Transport
zum Schießstand und muss dabei zusammen mit dem Personalausweis oder dem Reisepass mitgeführt werden.
Wer bekommt eine WBK?
Personen die zuverlässig und persönlich geeignet sind.
Die körperliche und geistige Eignung und die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen gegeben sein.
Der Antragsteller muss das Mindestalter erreicht haben. Der Antragsteller darf nicht vorbestraft sein.
Genaue Regelungen finden sich in § 2, § 3, § 4, § 5 und § 6 Waffengesetz.
Was ist eine "grüne WBK", was ist gelbe WBK ?
Die grüne ist für alle mehrschüssigen Pistolen und Revolver (auch Kleinkaliber), halbautomatischen Langwaffen wie Selbstladebüchsen und Selbstladeflinten sowie Repetierflinten .Also (fast) alle Pistolen mit Magazin und eben auch Büchsen die aus dem Magazin selbsttätig die nächste Patrone nachladen.
Die gelbe ist für Einzellader, Repetierlangwaffen mit glatten und gezogenen Läufen für Patronenmunition aber auch mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchen Zündung (z.B. Vorderlader)
Von Interesse:
Sportschützen werden auch mehr als zwei Kurzwaffen genehmigt, wenn ein entsprechendes Bedürfnis vorliegt, etwa bei regelmäßigem
Wettkampfsport in mehr als zwei verschiedenen Disziplinen. Als regelmäßig wird ein Training einmal im Monat oder aber 18-mal im Jahr angesehen. Der Schütze kann die Waffenbesitzkarte bei seiner zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen, er benötigt weiterhin eine Bescheinigung seiner Sportschützentätigkeit seines entsprechenden nach § 15 Waffengesetz anerkannten Verbandes. Genaue Regelungen ergeben sich aus § 14 Waffengesetz.
Alle Formulare gibt es hier:
Die Formulare für die Bedürfnisse gibt es beim GSVBW oder BSV.
http://www.bsvleimen.de/waffenrecht.html
https://www.gsvbw.de/bds-disziplinen/mitglied-werden/beduerfnisnachweis
Generell gilt: Ihr solltet euch Gedanken machen welche Disziplin Ihr Hauptsächlich absolvieren möchtet.
Man kann z.b. mit einer 9mm mehrere Disziplinen schießen ( Präzi, Kombi, Fall, Mehrdistanz, Speed, IPSC Standard, IPSC Production usw. ), auch hier gilt 2 mal Überlegen was Ihr ev. noch für weitere Disziplinen später schießen möchtet und ob mit der selben oder einen weiteren Kaliber gleichen Waffe.
Normalerweise bekommt man nur 1 Waffe pro Kaliber KW/LW.
Ersatzwaffe für die selbe Disziplin ist eig. nur möglich bei Meistertiteln und vielen Wettkämpfen.
Wir beraten euch da gerne.
Vorgehensweise WBK grün:
Eine laufende Mitgliedschaft im Schützenverein Waldbronn e.V.
Ein Jahr Mitgliedschaft im Verband (DSB/BDS)
Sachkundenachweis erbringen (Kurse finden ca. 2 mal im Jahr bei uns statt, Termine findet Ihr in der Rubrik Schulungen )
Schiessbuch führen ( 18 Einträge "erlaubnispflichtige" Waffen, Bedürfnis sollte dem Waffentyp entsprechen - also wenn GK beantragt auch GK geschossen usw. LuPi zählt nicht!)
Beim Antrag über BSV muss folgendes Formular mit den Schießnachweisen ausgefüllt werden.
- Nachweis der Sportschützeneigenschaft 2015
(zu finden in der Service/Downloads Ecke - nur nötig beim beantragen über DSB - BSV)
-Beim BDS gilt zudem noch folgendes:
Ab der zweiten Kurzwaffe bzw. dritten Selbstlade-Langwaffe sind Nachweise über Wettkampfteilnahmen (Mehr-zahl) in den letzten 24
Monaten erforderlich.
Bitte DIN A4 Kopien der Urkunden/Ergebnislisten beilegen.
Bedürfnis mit OSM Chris Seitz ausfüllen und Stempeln lassen
Bedürfnis beim Verband (DSB/BSV/BDS) einreichen und warten bis zurück (Ein Bedürfnis ist für jede zu beantragenden Waffe erforderlich!)
Gültiger Personalausweis
Nachweis über Aufbewahrungsart der Waffen (Foto / Rechnung vom Typenschild des Safe)
Führungszeugnis der Polizei ist "sauber" (wird immer aktuell jedes halbe Jahr abgefragt)
Keine offenen Verfahren (Ermittlungen) bei der Staatsanwaltschaft (wird abgefragt)
Keine Einträge beim Verfassungsschutz (wird abgefragt)
Wenn alles vorhanden:
Formular: "Antrag Waffenschein/Waffenbesitzkarte ausfüllen"
Beabsichtigten Waffenkauf ausfüllen, Waffe, Kaliber etc. (grüne WBK gibt es nur mit Voreintrag, also bitte etwas eintragen)
Munitionserwerb ebenfalls ausfüllen! (Sonst gibt es nur eine Waffe, es kann aber keine Munition erworben werden) und im Original mit Original des Bedürfnis
und Kopien von: Sachkundenachweis, Schiessbuch, gültigem Personalausweis, Nachweis über Aufbewahrungsart zum Landratsamt senden oder dort abgeben.
Warten bis WBK erhalten! Vorher keine Waffen kaufen und/oder das dem Landratsamt anzeigen!
Wenn WBK mit Voreintrag da oder wenn WBK mit Einträgen bereits vorhanden, Formular "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe" ausfüllen und mit WBK wieder zum Amt.
Wenn zusätzliche Waffe auf vorhanden WBK beantragt wird:
Formulare "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe" und "Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 10 Abs. 1 WaffG" ausfüllen und
Bedürfnis, Sachkundenachweis, Schiessbuch und gültiger Personalausweis immer mit senden, steht aber auch im Formular nochmal drin. Warten....
Vorgehensweise WBK gelb:
ist identisch mit grün, es gibt jedoch eine leere gelbe WBK vom Amt.
Auf diese kann man dann genau wie bei grün den Erwerb einer Waffe anzeigen, (Formular "Anzeige des Erwerbs einer Schusswaffe" ausfüllen)
und mit WBK einsenden und warten. Der "Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis" ist nicht notwendig, das regelt die gelbe WBK selbst.
Das ganze geht in der Regel viel schneller (bei mir hat es aktuell nur eine Woche gedauert).
Es werden keine Bedürfnisse für die einzelnen Waffen benötigt, nur bei der Erstbeantragung der WBK gelb benötigt man ein Bedürfnis.
Meine aktuelle Erfahrung:
Grundsätzlich habe ich alles per Post zum Amt gesendet, das klappt gut und wenn was fehlt melden die sich mit dem richtigen Formular postwendend.
Kameradschaftliche Grüße
Rene Kronenwett
Oberschützenmeister ( OSM )